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OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 4 U 107/02 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unklarheit in Vertretungsverhältnissen; Unwirksamkeit von Vertragsschluss und Prozessführung; Verjährung einer Werklohnforderung; Marginale Abweichungen in einer Firmenbezeichnung ; Mahnbescheidsantrag durch aktiv legitimierte Partei
- OLG Brandenburg
- Judicialis
BGB § 179; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 139 Abs. 5; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Werklohnforderung gegen eine Person, die eine tatsächlich nicht existierende Personenvereinigung nach außen hin vertritt
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 11.07.2002 - 2 O 556/00
- OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 4 U 107/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.05.1977 - VII ZR 167/76
Zulässigkeit der Klage einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Namentliche Angabe …
Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2003 - 4 U 107/02
Bei der Auslegung des Mahnbescheidsantrag ist nämlich darauf abzustellen, ob die im Antrag genannten Gesamtumstände aus der Sicht des Antragsgegners zur Identifizierung des Antragstellers ausreichen (vgl. hierzu BGH DB 1978, 2409; BGH NJW 1977, 1686).